Aktuelle IiQ-Präsentation
Das Hechinger Gießkännchen 1889/1890
Ein Hechinger Bub soll angeblich die Gattin des preußischen Landgerichtsrats Menzen nass gespritzt haben. Daraus entwickelt sich eine heftige juristische Auseinandersetzung - der Hechinger Gießkännchen-Prozess.
Die Vorgänge vom Sommer 1889 schilderte der Hechinger Hofapotheker Obermiller in einer Zeitungsanzeige mit dem Titel „Das Gießkännchen. Beamtenthum und Plebs“: „Auf der einen Seite des ca. 16 m breiten Marktplatzes ging der Herr Landrichter mit Gattin, auf der anderen Seite spielte eine Anzahl Kinder von 6-9 Jahren mit einem ca. 1/2 L. haltenden Gießkännchen. Das Treiben der Kinder schien die sehr reizbaren Nerven des Hrn. Landrichters zu erregen, und so rief er meinem Sohn [Richard] ... zu: ‚Hör mal auf, junge, oder ich schlag dir ein Paar hinter die Ohren.‘ Keines der Kinder schien diese Worte verstanden, oder auf sich bezogen zu haben, als der Herr Landrichter aber von Polizei und Gericht schrie, sahen sie sich um; ... Der Umstand also, daß die jungen Schwaben die fremden Laute und den schnarrenden Ton des Herrn nicht sofort verstanden, versetzte diesen so in Aufregung...“ Der harmlose Vorgang spitzte sich zu. Auf die Androhung einer Geldstrafe hin soll der Apotheker den Landrichter einen Narren genannt haben. Als dann der ganze Vorgang auch noch in der überregionalen Presse breit behandelt wurde, begann die preußische Justiz scharf durchzugreifen. Mehrere Hausdurchsuchungen förderten z. B. Privatbriefe des Hofapothekers zutage, die persönlich verletzende Angriffe gegen die ermittelnden Justizbeamten enthielten. Diese bekamen kaum Unterstützung aus der Bevölkerung, wie der Hechinger Staatsanwalt klagte: „Da es sich um preußische Beamte handle, werde ein erheblicher Teil der Bevölkerung Partei gegen sie ergreifen.“ Schließlich standen 19 Prozesse an, sowohl gegen den Hofapotheker als auch gegen die ihn unterstützenden, vorwiegend demokratischen Zeitungen. Der Hauptvorwurf lautete nun: Beleidigung von Staatseinrichtungen. Die abschließende Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt im Juni 1890 brachte statt der beantragten Gefängnisstrafe nur geringe Geldstrafen für die Angeklagten. „So endigte eine Gerichtsverhandlung, welche der einen Partei Geldstrafen und wohl auch recht erhebliche Kosten, der andern aber recht peinliche Feststellungen unter den Augen der Öffentlichkeit gebracht hat.“ Schon seit 1889 versuchten die örtlichen preußischen Beamten Obermiller gesellschaftlich zu isolieren. 1893 schließlich wurde der Hofapotheker aus der Museumsgesellschaft am Ort ausgeschlossen. Er verkaufte seine Apotheke [1898] und zog nach Cannstatt. Auch einer seiner Hauptgegner musste Hechingen verlassen. Er wurde ins hinterste Preußen, an die russische Grenze, versetzt.
Quelle: Lioba Schlör. Preußen in Hohenzollern.1995.