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    Barrierefreiheit

    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Das Hohenzollerische Landesmuseum ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

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    Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Landkreises Zollernalbkreis in Erfahrung bringen, sofern  Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz hier haben.

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.